Background oben

Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS FüR WOHN- UND NICHTWOHNGEBäUDE

Energieausweis

Sie planen einen Neubau?

Wenn Sie ein neues Haus bauen wollen, ist eine Optimierung des Wärmeschutzes und der Heizungsanlage erforderlich. Außerdem schreibt die Energieeinsparverordnung (ENEV) für neue Gebäude die Erstellung eines Energiebedarfsausweises vor. Wir beraten Sie bei der Wahl der Baustoffe, des Energieträgers und der Heizungsanlage. Wir optimieren Ihr Haus in Richtung KFW-Effizienzhaus oder Passivhaus, erstellen den Förderantrag für die KFW und einen Energiebedarfsausweis.

Sie haben ein altes Haus?

Immobilien mit niedrigen Energiekosten werden in Zukunft bei steigenden Energiepreisen deutlich an Wert gewinnen. Um sparsame Häuser erkennen zu können, ist ab 1. Januar 2009 bei Neuvermietung oder Verkauf eines Wohngebäudes ein Energieausweis vorzulegen.
Der Energieausweis ist Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln und ist (fast immer) Abfallprodukt der vom Bund geförderten Energiesparberatung vor Ort. Wir erstellen Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Man unterscheidet zwei Varianten:

Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude

Der Energieverbrauchsausweis wird aus den Energie-abrechnungen der letzten drei Jahre erstellt. Er kann sehr preisgünstig erstellt werden, liefert aber keine Informationen über den Zustand von Bausubstanz und Heizungsanlage. Lebte z.B. in den letzten drei Jahren eine Person in einem großen Einfamilienhaus, die nur ein Zimmer geheizt hat, bekommt das Haus im Energieausweis eine sehr gute Note. Zieht eine vierköpfige Familie in dieses "sparsame" Haus und heizt alle Räume, so wird der Verbrauch wesentlich höher ausfallen. Streitigkeiten sind vorprogrammiert.

Energiebedarfsausweis für Wohngebäude

Der Energiebedarfsausweis wird aus der Bausubstanz und der vorhandenen Heizungsanlage erstellt. Das Nutzerverhalten spielt dabei keine Rolle. Insofern liefert dieser Ausweis genauere Informationen über das Haus als der Verbrauchsausweis. Er ist wesentlich aufwändiger in der Erstellung. In der Regel ist eine Ortsbesichtigung mit Vermessung und Beratung durch den Aussteller bzw. die Ausstellerin erforderlich. Kosten: ab 400 Euro.

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist erforderlich bei Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Wahlfreiheit zwischen den beiden Varianten besteht für Gebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 gebaut und modernisiert wurden und für Gebäude mit fünf und mehr Wohneinheiten.

Energieausweis für Nichtwohngebäude

Ab 1. Juli 2009 ist der Energieausweis auch für Nichtwohngebäude von gewerblichen Betrieben und Kommunen Pflicht. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss der Energieausweis gut sichtbar ausgehängt werden.

Wir erstellen solche Energieausweise für Nichtwohngebäude nach DIN 18599.


© 2010Planungsbüro Hubert Westkämper
Dipl.-Physiker
Niederhörne 8, 26931 Elsfleth
http://www.hubert-westkaemper.de
T +49 (0 44 83) 93 09 24
F +49 (0 44 83) 93 09 25
H +49 (0 179) 22 09 758
E energieberatung@hubert-westkaemper.de